Vollgutachten
rechtssichere Verkehrswertermittlung für steuerliche und behördliche Zwecke

Ein Verkehrswertgutachten liefert die detaillierteste Analyse des Marktwertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag. Die Bewertung erfolgt stets nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und Lage der Immobilie.

Nach §194 BauGB ist der Verkehrswert wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Gutachten werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, akkreditiert durch eine von der DAkkS anerkannte Stelle und in Qualität und Verlässlichkeit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.

Damit sind die Gutachten nach §198 BewG für steuerliche Angelegenheiten zur Vorlage bei Finanzämterm verwendbar und werden anderen Ämtern, Behörden und Gerichte anerkannt.

Typische Anwendungsfälle

Ein Vollgutachten ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine rechtlich belastbare und vollständig nachvollziehbare Bewertung notwendig ist. Beispiele sind:

  • Erbschaft & Schenkung
    Zur Ermittlung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage kann ein Verkehrswertgutachten erstellt werden. Damit erhalten Sie eine belastbare Grundlage zu Vorlage beim Finanzamt. Liegen keine steuerlichen Gründe vor und soll eine außergerichtliche, gütliche Einigung erzielt werden, kann ein Kurzgutachten ausreichend sein.
  • Scheidung
    Bei der Klärung von Vermögensverhältnissen nach einer Ehescheidung spielt der Immobilienwert eine zentrale Rolle. Für den Zugewinnausgleich wird das Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner verglichen, inklusive geerbter oder geschenkter Immobilien. Ein Kurzgutachten kann bei gütlicher Einigung ausreichen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein Vollgutachten nach §194 BauGB erforderlich.
  • Steuerliche Anlässe
    Für Zwecke wie die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach §7 EStG kann ein Verkehrswertgutachten den Gebäude- und Bodenwert getrennt ausweisen, da die AfA nur auf die baulichen Anlagen bezogen wird. Kurzgutachten reichen dem Finanzamt in der Regel nicht aus.
  • Betreuungsfälle
  • Sozial- oder finanzielle Verfahren nach SGB
  • Zwangsversteigerungen
  • andere Gerichtliche Verfahren oder behördliche Anlässe
     

Mit einem Vollgutachten erhalten Sie eine umfassende, belastbare und rechtlich anerkannte Bewertung, die alle relevanten baulichen, rechtlichen und marktbezogenen Faktoren berücksichtigt und eine solide Grundlage für Entscheidungen, behördliche Vorgänge oder gerichtliche Verfahren bietet.

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