Kurzgutachten
belastbare Wertermittlung in kompakter Form

Das Kurzgutachten liefert eine fundierte Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie in kompakter Form. Die Bewertung wird von einem zertifizierten Sachverständigen nach §194 BauGB auf Basis einer persönlichen Besichtigung und unter Anwendung der Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) durchgeführt.

Je nach Art und Nutzung der Immobilie werden die geeigneten Wertermittlungsverfahren ausgewählt:

  • Für Einfamilienhäuser oder andere Wohngebäude wird primär das Sachwertverfahren angewandt.
  • Für Renditeobjekte oder vermietete Immobilien kann zusätzlich das Ertragswertverfahren zur Plausibilisierung herangezogen werden.
  • Ergänzend ist, sofern verfügbar, die Orientierung am Vergleichswert sinnvoll.

Damit wird sichergestellt, dass der ermittelte Wert die besonderen Merkmale, die Nutzung und den Markt Ihrer Immobilie optimal widerspiegelt.

Im Unterschied zu einem Vollgutachten liegt der Schwerpunkt des Kurzgutachtens auf einer kompakten, gut nachvollziehbaren Darstellung. Behördliche Auskünfte (z. B. Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis) werden nicht eingeholt.

Das Kurzgutachten besitzt keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. 

Das Kurzgutachten eignet sich besonders für außergerichtliche oder nicht-behördliche Zwecke, wie 

  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Vermögensübersichten, Vermögensplanung
  • außergerichtzliche Einigung bei Erbschaften oder Scheidungen 

Sie erhalten eine präzise, belastbare und verständliche Wertermittlung, die eine solide Entscheidungsgrundlage bietet, ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.

 

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