Immobilienbewertung
meine Expertise
Die Wahl eines Immobiliengutachters ist stets auch eine Vertrauensfrage. Die Bezeichnung „Gutachter“ ist nicht geschützt ist, so kommt es bei der Auswahl eines Gutachters/Sachverständigen besonders auf die fachliche Qualifikation und Zertifizierung an.
Denis Faust ist Diplom-Bauingenieur (BA) und mit Erteilung der Zertifizierungsstufe Sprengnetter Zert (S) - gem. ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Die Zertifizierung erfolgte von einer DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle und ist damit nach §198 BewG einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.
Neben formaler Qualifikation sorgen fortlaufende Weiterbildungen dafür, dass die Gutachten stets den aktuellen fachlichen, rechtlichen und marktbezogenen Standards entsprechen.
Weitere Informationen zur fachlichen Qualifikation finden Sie auf unserer Seite „über mich“.
Vollgutachten
rechtssichere Verkehrswertermittlung nach $194 BauGB für steuerliche und behördliche Zwecke
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Die benötigten Unterlagen richten sich nach Art der Immobilie und Umfang des Gutachtens. Viele Dokumente können wir mit einer durch Sie erteilten Vollmacht selbst einholen, während für andere Unterlagen Ihre Mitwirkung erforderlich ist. Nicht alle aufgeführten Unterlagen werden bei jeder Bewertung benötigt.
Zwingend erforderlich:
- aktueller Grundbuchauszug
- Baugenehmigungen
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
- Flächen- und Raumberechnungen (insbes. Wohnfläche, Bruttogrundfläche)
- Baubeschreibung / Leistungsbeschreibung
- Aufstellung über durchgeführte Modernisierungen
- Gebäudeversicherungsnachweis
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Flächennutzung- und Bebauungsplan
Möglicherweise erforderlich
- Auszüge aus der Grundakte
- Energieausweis
- Altlastenauskunft
- Umwelt- bzw. Naturschutzkataster
- Denkmalschutzkataster
Bei vermieteten Einheiten
- Mietvertrag mit sämtlichen Nachträgen
- Aktuelle Mietaufstellung
- Aufstellung über umlegbare Betriebskosten & andere Kosten
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- aktueller Wirtschaftsplan
- letzte Hausgeldabrechnung
- letzten 3 Protokolle der Eigentümerversammlungen
Kurzgutachten - Vollgutachten - Kostenoptimierung
Oft empfiehlt sich zunächst ein Kurzgutachten zu erstellen – kostengünstig und schnell. Sollte später ein Vollgutachten nötig werden, werden die bereits gezahlten Kosten angerechnet, so dass für Sie keine Mehrkosten entstehen.
