Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke
Wohnflächenermittlung, Erstellung von Grundrissen, Fotodokumentation z.B. zur Beweissicherung
Moderne Technologien zur Präsentation Ihrer Immobilie in vollem Umfang.
Es gibt zahlreiche Gründe und Anlässe, warum eine Immobilie (sei es eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie) von einem Sachverständigen bewertet werden sollte. Zu den häufigsten Bewertungsanlässen zählen unter anderem das Finanzamt, steuerliche Zwecke, Erbschaften und Scheidungen. Mit unserem Kurzüberblick helfen wir Ihnen, die passende Dienstleistung im Bereich der Immobilienbewertung für Ihren individuellen Bedarf zu finden:
Ein unabhängiges Gutachten schafft Transparenz oder Verhandlungsspielraum auf beiden Seiten.
Feststellung des aktuellen Marktwert als Ausgangspunkt für einen Verkauf, oder Überprüfung eines Angebots beim Kauf.
Im Rahmen der Finanzierung beim Kauf von Immobilien kann eine Wertermittlung vom finanzierenden Institut zur Überprüfung des Kaufpreises gefordert werden. Zur Sicherung der Darlehen werden Beleihungswertgutachten erstellt.
Feststellung des Verkehrswertes zur Klärung des Nachlasses, bei Schenkung oder Aufteilung.
Ermittlung bzw. Überprüfung der entsprechenden Steuer.
Bestimmung des Portfoliowerts oder Aufteilung des Kaufpreises bei Kauf einer Eigentumswohnung oder anderem Teileigentum.
Feststellung des Wertes, z.B. nach Renovierung / Sanierung zur Festlegung der AfA.
Eine Zwangsversteigerung erfolgt als letzter Schritt, wenn Immobilieneigentümer über einen längeren Zeitraum hinweg ihre Kredite oder anderen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können. In diesem Fall haben Gläubiger wie Banken oder Kreditinstitute die Möglichkeit, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu beantragen.
Bei einer Zwangsversteigerung ist eine präzise und objektive Bewertung der Immobilie von großer Wichtigkeit. Hierbei muss ein vollständiges Verkehrswertgutachten erstellt werden, da Kurzgutachten und Marktpreisanalysen nicht anerkennungsfähig sind.
Diese verschiedenen Bewertungsanlässe zeigen, dass Immobilienbewertung in vielen Lebensbereichen eine wichtige Rolle spielt, sei es im privaten, finanziellen oder geschäftlichen Kontext. In jedem Fall bietet eine genaue Bewertung wichtige Informationen, die für fundierte Entscheidungen notwendig sind.
Die korrekte Bewertung von Immobilien ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung. Ich erstatte verkürzte Wertexpertisen, oder umfassende Vollgutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts nach §194 BauGB, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Diese Bewertungsmethode beinhaltet eine umfassende Analyse der Immobilie, welche ohne einen Ortstermin durchgeführt wird. Sie stellen Fotos und weitere vorhandene Dokumente zur Verfügung.
Die Erstellung der WertExpertise erfolgt auf Grundlage umfangreicher statistischer, bundesweiter Marktdaten.
Die Ausarbeitung umfasst in der Regel 15 bis 20 Seiten zum Festpreis.
Erweiterung der WerExpertise um eine Objektbesichtigung durch den Sachverständigen, tiefergehende Analysen des Standorts oder Berücksichtigung von Rechten und Lasten.
Auch die Einholung von notwendigen Unterlagen, oder die Erstellung des beim Kauf/Verkauf obligatorischen Energieausweises übernehmen wir zuverlässig.
Gerne erstelle ich Ihnen Ihr passendes Angebot.
Ein Marktpreisermittlung ist eine Immobilienbewertung in verkürzter Form. Die Erstellung erfolgt durch den Sachverständigen auf Basis der ImmoWertV.
Das Gutachten ist im Vergleich zu einem Vollgutachten kompakter. Bei der Erstellung werden die bauplanungs- und beitragsrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft, weitere Untersuchungen, wie etwa zu Baulasten, Altlasten oder Denkmalschutz, werden nicht durchgeführt.
Diese Variante eignet sich ideal, wenn Sie eine fundierte, gutachterliche Bewertung benötigen.
Verkehrswert im Sinne § 194 BauGB
Beim Kauf einer Eigentumswohnung fällt in der Regel ein Gesamtkaufpreis an, der sowohl den Wert des Gebäudes als auch den Wert des Grundstücks beinhaltet. Für die Berechnung der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA) ist es jedoch notwendig, den Kaufpreis korrekt auf Gebäude und Grundstück aufzuteilen. Nur der Gebäudewert kann nämlich abgeschrieben werden, während der Grundstückswert nicht abschreibungsfähig ist.
weitere Dienstleistungen rund um Ihre Immobile
Im November 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass künftig nur noch die tatsächliche Wohnfläche als verbindliches Kriterium gilt (BGH, VIII ZR 266/14). Die zuvor zulässige Abweichung von bis zu 10% entfällt. Dies bedeutet, dass eine fehlerhafte Wohnflächenangabe zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann, einschließlich der Rückerstattung von Finanzierungs-, Notar- und Steuerkosten des Käufers, wenn die tatsächliche Wohnfläche abweicht.
Die Erstellung von Grundrissen ist essenziell, wenn keine aktuellen Pläne vorliegen, da nur sie eine klare und detaillierte Übersicht über die Raumaufteilung und Maße einer Immobilie ermöglichen. Sie dienen als wichtige Grundlage für Verkaufs- und Vermietungsprozesse, Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie zur besseren Planung und Nutzung der Räumlichkeiten. Zudem erleichtern sie Behördenanfragen, Finanzierungen und Versicherungsangelegenheiten.
Eine Fotodokumentation dient in der Immobilienbranche als essenzielles Instrument zur Beweissicherung. Sie ermöglicht eine lückenlose und objektive Erfassung des Zustands einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies umfasst unter anderem die Aufnahme und ggf. schriftliche Dokumentation eventuell vorhandener Schäden und Mängel. Besonders bei Mietverhält-nissen, Bauprojekten, Schadens-fällen oder Immobilienverkäufen ist eine solche Dokumentation von großer Bedeutung, um spätere Unstimmig-keiten zu vermeiden und Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.